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Nach §3 Abs. 34 des Einkommensteuergesetzes haben Firmen die Möglichkeit Kosten für die Gesundheitsfürsorge pro Mitarbeiter bis zu 500 Euro jährlich steuerlich abzusetzen.

Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand. Konzentration und Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter werden sich verbessern. Die Kosten und Fehlzeiten aufgrund der arbeitsplatztypischen Beschwerden, wie z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparates speziell im Schulter-Nacken-Bereich verringern sich dagegen. Außerdem steigt die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, was sich auf das Betriebsklima und damit das gesamte Unternehmen positiv auswirkt.

Benötigt wird dazu ein abgeschlossener Raum, in dem die Massagen auf einer Liege durchgeführt werden können.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung!

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